Baugenehmigungen – Erlaubnis zum Bauen, Umbauen und Abriss. Regelungen und Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. [RATGEBER]
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis dafür, dass eine bauliche Anlage errichtet oder verändert werden darf. Sie ist mitunter auch für die Beseitigung baulicher Anlagen erforderlich. Bauherren müssen die Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen und dafür einen Bauantrag stellen.
Für einen Hausbau benötigt man eine Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, bevor sie mit einem Bauvorhaben beginnen. Solch ein Bauvorhaben kann die Errichtung oder Veränderung, aber auch der Abriss eines Gebäudes sein. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss der Bauherr einen Bauantrag stellen. Wer ohne Baugenehmigung baut, riskiert eine herbe Geldstrafe und muss unter Umständen das bereits im Bau befindliche Bauwerk abreißen.
Was ist eine Baugenehmigung?
Bei einer Baugenehmigung handelt es sich um die Erlaubnis einer Bauaufsichtsbehörde zur Errichtung, Veränderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage. Um die Genehmigung zu erhalten, muss der Bauherr einen Antrag stellen. Die Baubehörde erteilt eine schriftliche Genehmigung.
Eine Baugenehmigung gilt zumeist befristet. Sie kann mit Auflagen für den Bauherrn verbunden sein.
Wofür wird eine Baugenehmigung benötigt?
Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn ein Gebäude errichtet, umgebaut, in seiner Nutzung verändert oder beseitigt wird. Mit der Bauausführung dürfen Bauherren erst nach Erteilung der Baugenehmigung beginnen.
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen, in welchen konkreten Fällen eine Baugenehmigung benötigt wird. Die Landesbauordnungen der Bundesländer legen die Details dafür fest.
Eine Baugenehmigung ist beispielsweise für die folgenden Bauvorhaben erforderlich:
- Errichtung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen für Personen
- Bau einer Terrasse
- Bau eines Carports
- Anbau an ein bestehendes Haus
- Modernisierung eines Hauses
- Abriss eines Gebäudes
Tipp: Nicht für alle Bauvorhaben ist eine Genehmigung erforderlich. Gebäude ohne Aufenthaltsräume für Personen mit einer Fläche von weniger als 30 Quadratmeter, wie z.B. Gartenhäuser, sind in der Regel genehmigungsfrei. Sogar der Bau eines Einfamilienhauses ist in einigen Bundesländern genehmigungsfrei, wenn die Erschließung des Grundstücks gesichert und ein verbindlicher Bebauungsplan vorhanden ist. Eine vorherige Anfrage bei der Baubehörde ist daher sinnvoll.
- Krisch, Rüdiger (Autor)
Bauvoranfrage vor der Baugenehmigung
Da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Baugenehmigung gelten, ist es sinnvoll, dass Bauherren vor dem Antrag auf eine Baugenehmigung eine Bauvoranfrage stellen. Bauherren können mit der Bauvoranfrage bei der Baubehörde eine Auskunft erhalten, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Eine Bauvoranfrage ist vor dem Kauf eines unbebauten Grundstücks wichtig. Die Bauaufsichtsbehörde informiert darüber, ob das Grundstück bebaut werden darf. Der Bauherr kann einen schriftlichen Bauvorbescheid erhalten. Je nach Bundesland ist die Behörde ein bis drei Jahre an diesen Bescheid gebunden.
Wie sieht es mit Baugenehmigungen für Baumaßnahmen in Kleingärten aus?
Ob für Baumaßnahmen im Kleingarten eine Baugenehmigung benötigt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es hängt vom Bauvorhaben und vom Bundesland ab, ob eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Bauherren sind auch in diesem Fall mit einer Bauvoranfrage auf der sicheren Seite.
Für den Bau eines Geräteschuppens ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass er nicht über einen Aufenthaltsraum für Personen verfügt. Auch die Größe des Geräteschuppens spielt eine Rolle.
Ein Gartenhaus dient als Aufenthaltsraum für Personen, doch auch hier hängt es von der Größe und vom Bundesamt ab, ob ein Bauantrag gestellt werden muss. Für Gartenhäuser und Geräteschuppen sind fertige Bausätze verfügbar, die keine Statik erfordern. Die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer regeln, ob eine Statik für ein Gartenhaus notwendig ist und bis zu welcher Grundfläche ein Gartenhaus oder Geräteschuppen genehmigungsfrei ist.
Eine Baugenehmigung ist mitunter auch für den Bau eines Gartenteichs oder Swimmingpools im Kleingarten erforderlich, zumindest ab einer bestimmten Größe.
Baugenehmigung bei denkmalgeschützten Häusern
Wer ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt oder in einem solchen Haus wohnt, sollte daran denken, dass fast jede bauliche Maßnahme genehmigungspflichtig sein kann. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt vom Grad des Denkmalschutzes ab. Das gesamte Gebäude, aber auch nur Teile davon können denkmalgeschützt sein.
Ist das gesamte Gebäude denkmalgeschützt, kann selbst das Streichen von Wänden genehmigungspflichtig sein. Oft ist jedoch nur die Fassade denkmalgeschützt. Für die Veränderung und Gestaltung der Innenräume ist dann keine Genehmigung notwendig.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird zumeist eine Genehmigung für Veränderungen an Folgendem benötigt:
- Holzfassade und andere Fassaden
- Dach
- Fenstern und Türen
- Treppenhaus
- Keller und Dachboden
Maßnahmen, die zu einer Veränderung des Gesamtbildes führen, beispielsweise Anbringung und Rückbau von Balkonen oder Vordächern sowie die Errichtung von Solaranlagen, werden zumeist nicht genehmigt.
Für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Häusern müssen Bauherren den Antrag nicht bei der Bauaufsichtsbehörde, sondern bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde stellen.
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Antrag auf eine Baugenehmigung
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Bauherren bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag stellen. Die Bauaufsichtsbehörde gibt die entsprechenden Formulare dazu aus. Für den Erhalt einer Baugenehmigung gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen.
Bauvorhaben, die nicht genehmigungspflichtig sind, können anzeigepflichtig sein. Bauherren müssen den Bau bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
Neben dem ausgefüllten Antrag werden für die Baugenehmigung verschiedene Unterlagen benötigt, beispielsweise:
- Lageplan des Katasteramtes
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Bauzeichnung
- Nachweise zu Standsicherheit und Statik
- Angaben zur Wasserversorgung und Grundstücksentwässerung
Die Nachweise für die Statik müssen von einem Architekten erbracht werden. Ansonsten kann die Beantragung einer Baugenehmigung ohne einen Architekten erfolgen.
Fazit
Für die meisten Bauvorhaben wird eine Baugenehmigung benötigt. Sie muss vom Bauherrn bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen für Baugenehmigungen, die in der Landesbauordnung enthalten sind. Nicht alle Gebäude sind genehmigungspflichtig.