Garagenverordnung | Festlegungen zur Nutzung von Garagen ✓

Überblick über Garagenverordnungen in deutschen Bundesländern – Bauvorschriften, Nutzung und Lagerungsregeln. [RATGEBER]

Garagenverordnung - Festlegungen zur Nutzung von Garagen

In den einzelnen deutschen Bundesländern gelten unterschiedliche Garagenverordnungen. Die Garagenverordnung enthält wichtige Festlegungen zur Nutzung von Garagen. Mitunter beinhalten die Garagenverordnungen auch Vorschriften für den Bau von Garagen und die Zahl der Stellplätze.

In einer Garage für Fahrzeuge muss Sicherheit gewährleistet sein. Es gibt daher Garagenverordnungen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Sie enthalten wichtige Vorschriften für den Bau und die Nutzung von Garagen. Nicht überall gibt es spezifische Garagenverordnungen. In einigen Bundesländern ist die Garagenverordnung auch Teil anderer Bauordnungen.

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Was ist die Garagenverordnung?

Für den Bau und die Nutzung von Fahrzeuggaragen gibt es in den einzelnen deutschen Bundesländern keine einheitlichen Regelungen. Wichtig ist jedoch, dass die Sicherheit immer gewährleistet ist. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Garagenverordnungen. Die Verordnung kann aber auch in eine Bauordnung integriert sein. In einigen Bundesländern wurde die Garagenverordnung außer Kraft gesetzt und in eine andere Verordnung integriert.

Die einzelnen Bundesländer sind berechtigt, die Bestimmungen zur Garagennutzung selbst festzulegen. Es gibt jedoch Vorschriften für Garagengrößen, die in allen Bundesländern einheitlich gelten.

Gibt es eine Garagenverordnung, kann sie folgende Festlegungen enthalten:

  • Mindesthöhe einer Garage
  • Mindestbreite von Fahrgassen
  • Mindestlänge und Mindestbreite von Stellplätzen
  • Mindestbreite von Rampen und deren maximale Steigung
  • Mindestbreite von Zu- und Abfahrten und Mindestkurvenradius
  • Mindestanzahl von Frauenparkplätzen
  • Brandschutzeigenschaften von Dächern, Stützen, Decken und Wänden

Auch die Zahl der Stellplätze ist häufig festgelegt. Darüber hinaus kann die Garagenverordnung Festlegungen über die Nutzung und darüber enthalten, was darin gelagert werden darf.

Tipp: Wer für sein Eigenheim eine Garage baut, muss zumeist die spezifischen Vorschriften des Bundeslandes oder der Kommune beachten. Die Garagenverordnung bezieht sich jedoch auf öffentliche Garagen und auf Garagen, die von mehreren Mietparteien genutzt werden.

Garagenverordnung - Foto von Garage

Vorschriften für die Stellplätze in Garagen

Für die Mindestgröße von Stellplätzen in Garagen und für die Garagen selbst gelten in den einzelnen Bundesländern einheitliche Regelungen. Garagen werden abhängig von ihrer Grundfläche in drei verschiedene Größen eingeteilt:

  • bis 100 Quadratmeter: Kleingaragen
  • 100 bis 1.000 Quadratmeter: Mittelgaragen
  • mehr als 1.000 Quadratmeter: Großgaragen

Auch Garagen mit mehr als 50 Stellplätzen gelten als Großgaragen.

Die Mindestlänge für einen Stellplatz beträgt fünf Meter. Jeder Stellplatz muss mindestens 2,30 Meter breit sein. Eine Breite von mindestens 2,50 Meter ist für einen Stellplatz vorgeschrieben, wenn sich auf beiden Seiten Wände oder Stützen befinden. Stellplätze für Menschen mit Behinderung müssen eine Mindestbreite von 3,50 haben, sodass die Nutzer ihr Auto auch mit einem Rollstuhl verlassen können.

Nutzung von Garagen

Die meisten Garagenverordnungen enthalten nur wenige Regelungen für die Nutzung von Garagen. Eine Garage dient vorrangig zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Garagenverordnung kann Festlegungen darüber enthalten, was in der Garage gelagert werden darf und was nicht.

Die Garagenverordnung kann auch Bestimmungen für den Brandschutz enthalten. Diese Bestimmungen legen fest, dass verschiedene Dinge nicht in der Garage gelagert werden dürfen, da sie feuergefährlich sind.

Es ist verboten, eine Garage als Gästezimmer, Büro oder Abstellkammer zu nutzen. In der Regel ist auch die Nutzung als Hobbywerkstatt verboten.

Eine Solaranlage darf auf dem Garagendach installiert werden, solange die erlaubte Höhe nicht überschritten wird.

Tipp: Wer eine Baugenehmigung für eine Garage erhält, muss auch tatsächlich eine Garage bauen und darf sie nicht zweckentfremdet nutzen.

Garagenverordnung - Foto von einer Garage

Was gilt für Mieter bei der Garagennutzung?

Viele Mieter möchten zusammen mit ihrer Wohnung eine Garage mieten. Im Mietvertrag kann der Vermieter die Nutzung der Garage vorschreiben. Die Garage kann Teil der angemieteten Wohnung sein. Wohnung und Garage werden in diesem Fall als Einheit angesehen. Verstoßen Mieter gegen die Nutzungsvorschriften für die Garage, kann ihnen der Vermieter schlimmstenfalls die gesamte Wohnung kündigen.

Die Garage darf vom Mieter nicht als Hobbywerkstatt oder als Schlafstätte umgebaut werden.

Was darf alles in der Garage gelagert werden?

In der Garage darf alles gelagert werden, was zum Auto gehört oder für dessen Nutzung benötigt wird. Grundsätzlich dürfen die folgenden Dinge gelagert werden:

  • Reifen
  • Wagenheber
  • Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Starthilfekabel
  • Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger, jedoch aus Brandschutzgründen nur in unerheblichen Mengen
  • Kraftstoff in geringen Mengen

Bei der Lagerung von Kraftstoff in Garagen können je nach Garagenverordnung in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten. Die Bayerische Garagenverordnung schreibt vor, dass in Kleingaragen mit einer Größe bis 100 Quadratmetern nur bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff in fest verschlossenen Behältnissen gelagert werden dürfen.

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Was darf nicht in der Garage gelagert werden?

Gasgrill, Gasflaschen sowie explosive und brennbare Stoffe dürfen in der Garage nicht gelagert werden.

Die Garagenverordnung legt fest, dass alles, was für das Auto benötigt wird, in der Garage gelagert werden darf. Nicht gelagert werden dürfen Dinge, die nicht für das Auto erforderlich sind. Dabei handelt es sich um Gegenstände, die im Keller gelagert werden können, beispielsweise Grill, Rasenmäher oder Skiausrüstung.

Die Garage darf nicht als Lagerraum genutzt werden. Daher gehören auch Möbel, Campingausrüstung oder Elektroschrott nicht in die Garage.

Kontrollen und Bußgelder

Kontrollen durch das Ordnungsamt können erfolgen, wenn Verdacht auf nicht vorschriftsmäßige Nutzung einer Garage besteht. Wer die Garage zweckentfremdet nutzt, muss damit rechnen, dass er vom zuständigen Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid erhält.

Die Höhe der Bußgelder kann sich je nach Bundesland unterscheiden. Bußgelder für die nicht sachgemäße Nutzung von Garagen können bei 500 Euro beginnen. Noch höher kann das Bußgeld für Garagennutzer ausfallen, die aus ihrer Garage eine Werkstatt machen.

Die strengen Regeln für die Nutzung von Garagen sind in der Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums begründet. Da die öffentlichen Parkplätze immer knapper werden, ist die zweckentfremdete Nutzung untersagt.

Wer bei der Nutzung einer Garage die Auflagen bezüglich der Umwelt nicht beachtet oder die Garage als Werkstatt nutzt, kann mit einem Bußgeld in vierstelliger Höhe rechnen.

Fazit

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Garagenverordnungen. Sie schreiben die Größe von Stellplätzen und von Garagen vor. Darüber hinaus regeln sie, wie die Garage zu nutzen ist und was gelagert werden darf.